AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Abweichende Absprachen können individuell getroffen werden. Für alle Leistungen von Stabbing Sisters an Kunden gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
1 Allgemein
1.1 Wir tätowieren Kunden erst nach Vollendung des 16. Lebensjahres. Zum Tätowieren von Kunden, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen wir eine von einem Erziehungsberechtigten unterzeichnete Einverständniserklärung sowie eine Kopie des Personalausweises des Erziehungsberechtigten.
1.2 Zusätzlich muss beim Tätowier Termin mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend sein.
1.3 Wir behalten uns das Recht vor, Kunden bzw. Aufträge unbegründet abzulehnen.
1.4 Die Tätowierung wird auf der Haut immer anders aussehen als eine Zeichnung. Je nach Hauttyp und Farbe kann es Abweichungen geben. Zudem wird der Tätowierer ggf. das Motiv anatomisch in Form, Größe und Farbe anpassen müssen. Eine exakte Vorschau auf das Ergebnis kann nie simuliert werden.
2 Geschäftszeiten
2.1
3 Pflichten von Stabbing Sisters Tattoo
3.1 Wir informieren jeden Kunden ausführlich über Pflegehinweise zur Nachbehandlung seines Tattoos. Eine Pflegeanleitung wird vor oder nach dem Tätowieren ausgehändigt und wir stehen jederzeit für Fragen zur Verfügung. Des Weiteren werden Kunden im Vorhinein über die Risiken des Tätowierens informiert.
3.2 Wir verwenden ausschließlich steril verpackte Nadeln und Einweg Maschinenzubehör, sowie Einweg- und hygienische Artikel. Des Weiteren benutzen wir nur Tattoo-Farben gemäß der RAPEX-Liste.
4 Pflichten des Kunden
4.1 24 Stunden vor dem Tätowiertermin sollte der Kunde keinen Tee, Kaffee oder Alkohol getrunken haben, da die Inhaltsstoffe dieser Getränke die Blutgefäße erweitern lässt und man dadurch beim Tätowieren stark bluten könnte und somit die Farbe nicht richtig in die Haut gebracht werden kann. Stattdessen empfehlen wir stilles Wasser oder Saft.
4.2 Wir tätowieren keine Kunden die unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen.
4.3 Der Kunde darf min. 48 Stunden vor dem Tätowiertermin keinen Alkohol oder Drogen zu sich genommen haben, da dadurch dieselben Nebenwirkungen wie unter Punkt 1 angeführt auftreten können.
4.4 Sollte der Kunde sich nicht daran halten, wird der Tätowiervorgang vor Ort abgebrochen und wir behalten uns das Recht vor, die Materialkosten sowie weitere entstandene Kosten einzubehalten.
4.5 Der Kunde ist verpflichtet, uns über mögliche Allergien, Medikamente oder Krankheiten zu informieren (z.B. HIV, Hepatitis, Epilepsie, etc.)
4.6 Sollte dies nicht passieren, übernehmen wir keinerlei Haftung für Folgeschäden.
4.7. Minderjährige KundenInnen sind dazu verpflichtet, die Einverständnis der Erziehungsberechtigten bis spätestens zum Tag des Tattoo-Termins einzuholen und mit Unterschrift vorzulegen. Die erziehungsberechtigte Person muss die Zustimmung vor Ort, im jeweiligen Studio, abgeben und sich ausweisen.
4.8. Der Kunde verpflichtet sich zur Pünktlichkeit. Auch kleine Verspätungen werden für die Preisgestaltung berücksichtigt. Pro verspätete Stunde werden 100.- EUR in Ansatz gebracht. Es wird verhältnismäßig in Minuten abgerechnet zB 15 Minuten Verspätung ergeben 25.- EUR Zeitentschädigung.
5 Preise
5.1 Der Preis für ein Tattoo wird immer individuell festgelegt und kann auch bei zwei gleichen Motiven bei unterschiedlichen Personen abweichen. Hauptsächlich richtet sich der Preis nach Größe, Farbeinsatz, Körperstelle, eventuellen Veränderungen und technischem Grad des Motives.
5.2 Ab einem Tattoowert von € 100 ist das Nachstechen für ein halbes Jahr inklusive. Sollte der Nachstechtermin nicht wahrgenommen worden sein oder der Termin kurzfristig verschoben worden sein (Terminverschiebungen müssen min. 3 Werktage vorher bekannt gegeben werden), geht das Anrecht auf gratis Nachstechen verloren.
5.3 Der Mindesttattoowert belauft sich auf € 150.-, Rabattaktionen stellen eine Ausnahme dar. Nachstechtermine sind innerhalb eines halben Jahres wahrzunehmen. Nach diesem halben Jahr ist das Nachstechen anteilig zu bezahlen, dabei gehen wir von dem ursprünglichen Tattoopreis aus.
5.4 Wir empfehlen, das abgeheilte Tattoo nach ca. 6-8 Wochen dem Tätowierer zu zeigen und sich zu melden.
5.6 Sollte es wiederholt auftreten, dass sich ein Kunde mehrere Zeichnungen anfertigen lässt, sich diese aber nicht stechen lässt, behalten wir uns das Recht vor, dem Kunden diese Zeichnungen in Rechnung zu stellen bzw. eine Aufwandsentschädigung zu verlangen.
5.7 Zu unseren Leistungen zählt nicht nur das Tätowieren eines Motives, sondern auch die Beratung des Kunden und die Anfertigung spezieller Zeichnungen für den Kunden. Im Normalfall sind diese Leistungen bereits im Tattoopreis enthalten. In speziellen Fällen, wie bei § 6 Punkt 10 beschrieben, werden diese Leistungen separat in Rechnung gestellt. Wobei die Beratung pro angefangene Stunde abgerechnet wird.
6 Terminabsprache und Bestätigung
6.1 Bei Terminvereinbarungen verlangen wir eine Anzahlung in Höhe von € 100 (abhängig von der Größe des Tattoos), die mit dem Endpreis am Termintag verrechnet wird.. Bedarf eine Tätowierung somit mehrerer Sitzungen so ist jedes mal eine Anzahlung zu leisten.
6.2 Kann der Kunde einen oder mehrere der vereinbarten Termine (aus welchem Grund auch immer) nicht wahrnehmen und teilt er uns dies nicht mindestens 3 Werktage davor mit, sind wir berechtigt, die geleistete Anzahlung als Stornogebühr einzubehalten. Ebenso sind wir berechtigt, die Anzahlung als Stornogebühr einzubehalten, wenn der Termin, aus welchem Grund auch immer, gänzlich vom Kunden abgesagt wird. Gibt der Kunde früher als 3 Werktage bekannt, dass er den Termin verschieben möchte, so bleibt die Anzahlung erhalten; dies berührt die Zahlungspflicht für bereits erbrachte oder zukünftige Leistungen nicht. Im Falle von Krankheit des Kunden können wir im Einzelfall und unter Vorlage einer ärztlichen Bestätigung auf die Stornogebühr freiwillig verzichten.
6.3 Der Restbetrag ist am Tätowier-Tag fällig und ist nach dem Sitzungsende in barzu bezahlen.
6.4 Sollte es zu Problemen mit dem Kunden kommen, diese können beispielsweise Unzuverlässigkeit, Beleidigung oder ähnliches sein, die aus unserer Sicht nicht zu lösen sind, werden wir falls bereits ein Termin ausgemacht wurde diesen stornieren und behalten uns das Recht vor, dem Kunden die Anfertigung einer speziellen Zeichnung sowie die Beratung in Rechnung zu stellen.
6.5 Sollte ein Tätowierer krank sein bzw sich länger im Krankenstand befinden, behalten wir uns das Recht vor, den eigentlichen Termin nach der Rückkehr des Artists anzuhängen. Die Anzahlung des Kunden bleibt aktiv. Die Anzahlung bleibt während des gesamten Krankenstandes, bis hin zum Tattoo-Termin bei uns. Aus Kulanz gründen ist eine Rückzahlung möglich.
7 Der Termin
7.1 Sollte das aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, bitten wir um eine rechtzeitige Benachrichtigung. Es gelten die Bestimmungen des Punktes 6.2.
7.3 Bekommen wir keine Info, dass sich der Kunde verspätet, geben wir jedem Kunden eine halbe Stunde Zeit, doch zu dem vereinbarten Termin zu kommen. Sollte dies nicht der Fall sein, gilt der Termin als nichtig. Es gelten die Bestimmungen des Punktes 6.2.
7.4 Ein gewisses Maß an Körperhygiene wird vorausgesetzt.
8 Begleitung zum Termin
8.1 Jeder Kunde hat das Recht eine Begleitperson zu seinem Termin mitzubringen. Die Begleitperson darf den Eingriffsraum allerdings nicht betreten.
8.2 Wenn der Kunde gerne mehr als eine Begleitperson mitbringen möchte, müssen wir vorab darüber informiert werden und zustimmen.
8.3 Kinder als Begleitperson sind grundsätzlich nicht erlaubt.
9 Aktionen
9.1 Neu erstellte Aktionen (beispielsweise Rabattaktionen) können nachträglich nicht auf bereits bestehende Termine angewendet werden. Unterschiedliche Aktionen sind nicht miteinander kombinierbar.
10 Gutscheine
10.1 Geschenkgutscheine können zu jedem Betrag bei uns gekauft werden. Gutscheine werden nicht ausbezahlt, auch keine Teilbeträge.
11 Bildrechte
Nach dem Tätowieren machen wir Fotos für Social Media und Werbezecke (mit Einverständnis des Kunden). Der Kunde räumt mit der Zustimmung zu diesen AGBs die hierfür erforderlichen Rechte dieses Bildes an uns ein.
12 Pflege des Tattoos
12.1 Wir erklären jedem Kunden die genaue Pflege anleitung
Hier ist die Pflegeanleitung erneut zum Download zu finden : Tattoonachsorge
12.2 Wir übernehmen keine Haftung für Folgeprobleme, wie z.B. falsche Pflege, falsche Salbe, falscher Sonnenschutz, oder welcher Art auch immer.
12.3 Trotz Einhaltung größtmöglicher Hygiene kann es zu Komplikationen kommen. Allergische Reaktionen und auch entzündliche Reaktionen sind möglich. Auch die Gefahr einer Infektion ist nicht auszuschließen. Zur Vermeidung gehört eine richtige Pflege der Wunde.
12.4 Sollten Komplikationen in Folge einer Tätowierung ärztlich behandelt werden müssen, so übernehmen die Krankenkassen NICHT die Kosten.
12.5 Eine gesundheitlich unbedenkliche Komplikation ist „BlowOut“. „BlowOut“ bedeutet, dass die Farbe in der Haut ähnlich wie bei Tinte auf dem Löschpapier „verläuft“.
12.6 Das ist grundsätzlich nie auszuschließen und bindet sich schlicht im Bindegewebe. Dem Tätowierer ist es nicht möglich, dieses Risiko im Vorfeld auszuschließen.
13 Das Nachstechen
13.1 Das Nachstechen ist eine Leistung, die wir dem Kunden bieten um eventuelle Mängel an seinem Tattoo ausbessern zu können.
13.2 Das Nachstechen ist im Preis wie bei § 5 beschrieben inkl. und somit innerhalb eines halben Jahres für den Kunden KOSTENLOS.
13.3 Diese Garantie erlischt jedoch, wenn offensichtlich ist, dass die Tätowierung nicht einwandfrei gepflegt wurde oder ein anderes Pflegeprodukt genutzt wurde als von uns verschrieben und dadurch beispielsweise Farbverlust entstanden ist.
13.4 Sie erlischt auch, wenn der Kunde einen Termin zum Nachstechen hat, diesen aber nicht wahrnimmt oder erst verspätet absagt.
13.5 Wenn die Frist für das kostenlose Nachstechen überschritten wird, bieten wir jedem Kunden die Möglichkeit, das Tattoo trotzdem bei uns nachstechen zu lassen. In diesem Fall muss der Kunde aber anteilig für das Nachstechen zahlen.
13.6 Der Preis für dieses Nachstechen setzt sich aus dem dafür benötigten Zeitaufwand zusammen.
14 Die Fertigstellung des Tattoos
14.1 Wenn der Kunde die Sitzung vorzeitig abbrechen sollte, erlauben wir uns eine Entschädigung im Ausmaß der vollen Sitzung einzufordern.
15 Datenschutz
15.1 Vor dem Tätowieren ist eine Einverständniserklärung auszufüllen, in der alle Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten sind. Stabbing Sisters Tattoo verpflichtet sich, diese Daten nur für den Zweck der zu erbringenden Dienstleistung unter Berücksichtigung der Datenschutzklauseln einzusetzen und die Daten nicht an Dritte oder außenstehende Personen weiterzugeben ohne schriftliche Einwilligung des Kunden.
16 Haftungsausschluss
16.1 Der Kunde erklärt sich mit der Unterzeichnung der Einverständniserklärung mit den AGBs einverstanden und bestätigt somit den Vertragsabschluss.
16.3 Weiterhin verzichtet der Kunde bei auftretenden Komplikationen, soweit gesetzlich zulässig Schadensersatzansprüche oder andere dadurch anfallende Kosten jeglicher Art gegen Stabbing Sisters Tattoo geltend zu machen.
17 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
17.1 Gerichtstand und Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
17.2 Es gilt das Recht der Republik Österreich. Dies gilt nicht, wenn zwingende Verbraucherschutzvorschriften einer solchen Anwendung entgegenstehen.